Informations- und Anmeldetermine für das Schuljahr 2023/24

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vielen Dank für Ihr Interesse am Steinhagener Gymnasium.

Wir freuen uns, wenn Sie sich für unsere Schule entscheiden. Dazu können Sie sich ab Montag, 09.01.23 über die Homepage einen unserer Anmeldetermine reservieren:

  • Dienstag, 24.01.2023, 8 -13 Uhr und 15 -18 Uhr
  • Mittwoch, 25.01.2023, 8 -13 Uhr
  • Donnerstag, 26.01.2023, 14 – 17 Uhr

Bitte beachten Sie: Da wir in diesem Jahr ein „vorgezogenes Anmeldeverfahren“ durchführen (VVzAPO SI  §1.1, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 28.06.2019 – 226-2.02.11.03-151345/19), endet die Anmeldefrist verbindlich am 27.01.23! Sie erhalten bis zum 03.02.23 Nachricht, ob Ihr Kind an der Schule aufgenommen wird.

Zu Ihrem Anmeldetermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig mit:

  • letztes Zeugnis mit Übergangsempfehlung im Original und als Kopie
  • Geburtsurkunde im Original und als Kopie
  • Anmeldeschein für die Sekundarstufe im Original
  • ausgedruckter und ausgefüllter Anmeldebogen unserer Schule [Download hier]
  • den Nachweis zur Masernschutzimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung)
  • von beiden Elternteilen unterschriebene Datenschutzerklärung [Download hier]       

Informationsbroschüren

Zu zentralen Themen und Profilen der Schule wie zum Beispiel zu unserem Ganztagskonzept, zum bilingualen Unterricht oder zum MINT-Profil der Schule finden Sie kompakte Informationen auf Flyern als pdf-Dateien zum Download hinterlegt im Service-Bereich unserer Seite. Sollten Sie darüber hinaus spezielle Fragen zu einzelnen Themen haben, finden Sie auf den Flyern die jeweiligen Ansprechpartner und eine Kontaktadresse, an die Sie sich wenden können. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen, wir helfen Ihnen gern.

Verfahren bei Anmeldeüberhängen

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie Härtefälle und zieht im Übrigen unter allen weiteren angemeldeten Kindern eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran (§ 1 Absatz 2 APO-S I):

o Geschwisterkinder

o Losverfahren

Der Schulträger hat darüber hinaus festgelegt, dass Schülerinnen und Schülern außerhalb der Gemeinde Steinhagen, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme verweigert werden kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Schule übersteigt (§ 46 Absatz 5 SchulG NRW). Von dieser Regelung ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Stadt Bielefeld, mit der eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Diese werden bei der Aufnahmeentscheidung gemeindeeigenen Kindern gleichgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Binder, OStD

      – Schulleiter –

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