INFORMATIONEN ZUR ANMELDUNG KLASSE 5 FÜR DAS SCHULJAHR 2026/2027

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

vielen Dank für Ihr Interesse am Steinhagener Gymnasium. Die richtige Wahl der weiterführenden Schule für Ihr Kind ist eine weittragende und daher oft herausfordernde Aufgabe für Sie als Eltern. Wir möchten Ihnen gern Gelegenheit geben, unsere Schule und unsere Arbeit für und mit unseren Schülerinnen und Schülern kennenzulernen und sich ein umfassendes Bild zu machen, das Ihnen und Ihrem Kind für Ihre Entscheidungsfindung wertvolle Impulse an die Hand geben kann.

Anmeldungen

Wir freuen uns, wenn Sie sich dann für unsere Schule entscheiden. Dazu können Sie sich ab Donnerstag, 12.02.2026 über die Homepage einen unserer Anmeldetermine reservieren:

  • Mittwoch, 25.02.2026 9 – 13 Uhr und 14 – 17 Uhr
  • Donnerstag, 26.02.2026 14 – 17 Uhr
  • Freitag, 27.02.2026 14 – 17 Uhr

Zu Ihrem Anmeldetermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig mit (Ihre Kinder müssen zum Anmeldetermin nicht mitkommen.):

  • letztes Zeugnis mit Übergangsempfehlung im Original und als Kopie
  • Geburtsurkunde im Original und als Kopie
  • Anmeldeschein für die Sekundarstufe im Original
  • den Nachweis zur Masernschutzimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung, eine Kopie ist nicht erforderlich)
  • ausgedruckter und ausgefüllter Anmeldebogen unserer Schule [Download hier]
  • von beiden Elternteilen unterschriebene Datenschutzerklärung [Download hier]

Weitere Informationen

Zu zentralen Themen und Profilen der Schule wie zum Beispiel zu unserem Ganztagskonzept, zum bilingualen Unterricht oder zum MINT-Profil der Schule finden Sie auf der Homepage nähere Informationen, die Sie über die nachfolgenden Links direkt erreichen können. Aktuelle Informationen zu unseren vielfältigen Aktivitäten können Sie zudem unserem Instagram-Profil @STEIN.GY entnehmen. Sollten Sie darüber hinaus spezielle Fragen zu einzelnen Themen haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.

Verfahren bei Anmeldeüberhängen

Die Schule kann nach dem Schulgesetz maximal 120 Schulplätze in vier Klassen vergeben, die, sofern keine Anmeldeüberhänge bestehen, wohnortunabhängig zugesprochen werden. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie Härtefälle und zieht im Übrigen unter allen weiteren angemeldeten Kindern eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran (§ 1 Absatz 2 APO-S I):

o Geschwisterkinder

o Losverfahren

Die Schulträgerin hat darüber hinaus festgelegt, dass Schülerinnen und Schülern außerhalb der Gemeinde Steinhagen, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, die Aufnahme verweigert werden kann, wenn die Zahl der Anmeldungen die Kapazität der Schule übersteigt (§ 46 Absatz 6 SchulG NRW). Von dieser Regelung ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Stadt Bielefeld, mit der eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Diese werden bei der Aufnahmeentscheidung gemeindeeigenen Kindern gleichgestellt.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Binder, OStD

      – Schulleiter –